Zuzahlungsregelung für das kommende Schuljahr
Kosten für Begleithefte zu Schulbüchern (v.a. Englisch, Französisch und Deutsch) und Hausaufgabenhefte müssen zu 100% von den Eltern getragen werden. Sie gehören zu den sog. Verbrauchsmaterialien und verbleiben im Besitz der Schüler.
Ganzschriften in Form von Taschenbüchern verbleiben ebenso im Besitz der Schülerinnen und Schüler und werden teilweise angeschafft, wenn die Eltern bereit sind, die Kosten zu tragen.
Umgang mit Schulbüchern
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder die Schulbücher sorgsam behandeln und kontrollieren Sie, dass die Bücher eingebunden werden.
Für verlorene oder unbrauchbar gewordene Schulbücher (im 1. und 2. Gebrauchsjahr) verlangen wir die Wiederbeschaffung auf eigene Rechnung.
Für beschädigte Bücher (Wasserschäden, herausgerissene Seiten, kaputte Ecken) verlangen wir ebenfalls einen dem Alter und der Beschädigung der Bücher angemessenen Geldbetrag.
Deshalb: Kontrollieren Sie bitte den Zustand der ausgegebenen Schulbücher! |