- Dieser gegenseitige Respekt und die Rücksichtnahme spiegeln sich auch in unserer Kleidung wider. Daher versteht es sich von selbst, dass wir in angemessener Kleidung und ohne rechtsradikale oder in irgendeiner Form diskriminierende Symbole zum Unterricht erscheinen.
Unsere Kleidung soll so gewählt sein, dass Mitschüler nicht vom Lernen abgelenkt werden und wir die Gefühle anderer nicht verletzen. Aus diesem Grunde kleiden wir uns nicht aufreizend oder tief dekolletiert.
- Ordnung und Sauberkeit sind uns wichtig. Deshalb sind uns folgende Bereiche besonders von Bedeutung, die unser Zusammenleben und unsere gemeinsame Arbeit erleichtern:
Mobiliar und Unterrichtsmaterialien behandeln wir sorgsam, damit keine Schäden entstehen. Bei mutwilligen Beschädigungen oder Verlust übernehmen wir die Verantwortung für unser Tun.
Während des Unterrichts kauen wir keinen Kaugummi.
Außerdem achten wir darauf, dass unsere Unterrichtsräume und das Schulgelände sauber und ordentlich sind, so dass man sich bei uns wohl fühlen kann.
- Wir dulden an unserer Schule keine Drogen und keine Waffen. Wir sehen das als eine strafbare Handlung an, die eine Anzeige nach sich zieht.
Unsere Schule soll rauchfrei sein. Das Rauchverbot bezieht sich auf unsere Schule, den Schulhof und auf den Schulweg, um zum Beispiel die Sportstätten zu erreichen. Wir rauchen auch nicht im unmittelbaren Eingangsbereich und in Sichtweite der Schule, da dieses Verhalten auf die Schule zurückwirkt.
- Pünktlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil für ein gutes Arbeitsklima. Deshalb befinden wir uns morgens pünktlich nach dem ersten Klingeln im jeweiligen Klassenzimmer oder vor den Fachräumen
.
- In den großen Pausen verlassen wir das Schulgebäude und gehen in den
Schulhof.Während der Schulzeit verlassen wir das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft oder der Schulleitung.
Das Sekretariat ist morgens vor Unterrichtsbeginn, in der 2. großen Pause und von 13.00 – 14.00 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet.Das Schulhaus wird um 7.30 Uhr geöffnet
Beginnt der Unterricht zur 2. Stunde oder später, dann halten wir uns nicht auf den Gängen oder in den Klassenzimmern auf. Der Aufenthaltsraum steht zum Warten und Arbeiten zur Verfügung.
Während der Mittagspause halten wir uns ebenfalls im Aufenthaltsraum auf, nicht auf den Gängen oder in den Klassenzimmern.
- Wir schalten unsere Handys und andere elektronische Geräte mit Betreten des Schulgeländes aus und machen sie erst nach Unterrichtsende beim Verlassen des Schulgeländes wieder an.
- Können wir wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen, so teilen dies unsere Erziehungsberechtigten dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mit.Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule reichen wir eine schriftliche Entschuldigung binnen drei Tage nach.
Wenn wir aus wichtigen Gründen von der Schule beurlaubt werden müssen, bitten unsere Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich um Genehmigung.
Klassenlehrer/Innen können für zwei Tage beurlauben. Ab drei Tagen oder bei Beurlaubungen vor zusammenhängenden Ferienabschnitten beantragen die Erziehungsberechtigten dies rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung.
- Wir möchten nicht, dass auf unserem Schulgelände Skateboard, Fahrrad, Inlineskates oder ähnliches gefahren wird. Fußball, Basketball und andere Sportarten üben wir in den dafür vorgesehenen Bereichen hinter dem Stelzenbau aus, um andere nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden.Damit Personen und Gegenstände nicht verletzt oder beschädigt werden, spielen wir mit Softbällen, die die Klassensprecher immer zu Beginn eines Schulhalbjahres bei der SMV erhalten können.
- Für den Sport- und Schwimmunterricht gelten besondere Regeln, welche von den Fachlehrern gesondert mitgeteilt werden. Für diesen Unterricht muss geeignete Kleidung getragen werden, wobei für den Schwimmunterricht Badebekleidung und Duschmaterial vorhanden sein müssen. Aus Sicherheitsaspekten und gesundheitlichen Gründen legen wir jegliche Art von Schmuck ab. Piercings werden entfernt oder abgeklebt.
- Besonders für die Nutzung der Fachräume sind besondere Regeln wichtig.Wir halten uns an die Benutzerregeln , die unsere Lehrerinnen und Lehrer immer zu Beginn eines Schuljahres mit uns besprechen.
Gemeinsame Werte und von allen akzeptierte und getragene Verhaltensregeln sind für die Zusammenarbeit von Menschen unerlässlich.
Wir alle tragen durch das Einhalten dieser Regeln dazu bei, dass alle Schülerinnen und Schüler an unserer Schule in einer angenehmen Atmosphäre ungestört lernen können.
Schulordnung als PDF-Datei
Konkretisierung unserer Schul- und Hausordnung:
1. Handy, MP3-Player, CD-Player:
Bei uns gilt die Bestimmung, dass Schüler Handys und elektronische Geräte auf Grund der gesetzlichen Regelung zwar bei sich haben, sie in der Schule jedoch nicht genutzt werden dürfen.
Sie müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden.
Dies bedeutet, dass Schulleitung und Lehrerinnen und Lehrer Handys und elektronische Geräte, die wir während des Schulvormittags (auch in den Pausen) sehen oder hören, sofort einziehen.
Es reicht auch ein sichtbares Kabel der Ohrhörer aus, damit das Gerät eingezogen wird.
Die Geräte können am Ende des Schulvormittages im Lehrerzimmer abgeholt werden.
Im Wiederholungsfall können die Handys nur von den Eltern abgeholt werden.
Für den Verlust von Handys übernimmt die Schule grundsätzlich keine Haftung. Hier liegt die Verantwortung bei euch.
2. Internetnutzung
Wir beobachten zunehmend, dass sich Schülerinnen und Schüler im Internet beleidigen oder mobben. Diese Konflikte werden dann in der Schule ausgetragen.
Auch kommt es zu Beleidigungen und übler Nachrede, auch Lehrerinnen und Lehrern gegenüber.
Deshalb ist es wichtig zu wissen:
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
Äußerungen, die vom Computer zuhause aus geschrieben werden, haben, wenn sie Konflikte in der Schule nach sich ziehen, schulische Konsequenzen zur Folge.
Hier handelt es sich nicht um freie Meinungsäußerungen, sondern in den meisten Fällen um Straftatbestände, die zur Anzeige gebracht werden.
Im Falle einer Anzeige müssen die Betroffenen (auch Minderjährige) und die Eltern damit rechnen, dass eine Vernehmung durch die Polizei erfolgt. Bei massiven Fällen kann die Schule das Jugendamt einschalten oder die Schülerinnen und Schüler zeitweilig vom Unterricht ausschließen oder einen Schulausschluss aussprechen.
3. Unangemessene Kleidung
- Wir möchten nicht, dass in der Schule Kleidung getragen wird, die sexuell provozierend wirkt. ( zu kurze Röcke, zu tiefe Ausschnitte, bauchfreie Tops etc.)
- Ausgenommen sind Kopftücher, die aus religiösen Gründen getragen werden.
- Im Unterricht tragen wir keine Kopfbedeckungen, wie z.B. Baseball-Caps.
Diese werden unmittelbar beim Betreten des Klassenzimmers abgenommen.
- Wir lehnen alle Extreme ab. ( Schmuckstücke, Gürtel, Piercings, die andere verletzen können)
- Die Kleidung soll keine beleidigenden, verletzenden und provozierenden Aufschriften oder Symbole enthalten.
- Rassistische Symbole und/oder Aufschriften sind verboten und haben in extremen Fällen Anzeigen zur Folge.
4. Rauchverbot
An Realschulen in Baden-Württemberg herrscht ein absolutes Rauchverbot.
Wir sind gehalten, dieses Rauchverbot an der Schule durchzusetzen.
Hierzu gehört auch, dass es verboten ist, im unmittelbaren Zugangsbereich der Schule zu rauchen, auch wenn die Schüler offiziell kein Schulgelände betreten.
Da dieses Verhalten unmittelbar mit der Schule in Verbindung gebracht wird, sind wir verpflichtet, dies zu ahnden und mit Sanktionen zu reagieren.
Halten sich Schüler nicht an das Verbot, drohen ihnen ernste Konsequenzen. Diese könnten sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob ein Schüler schon mehrfach beim Rauchen erwischt wurde.